Schwerpunkte


Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen auf Grund ihrer interdisziplinären Ausbildung über Know-How, welches über das reine juristische Fachwissen hinausgeht und haben sich jeweils auf ausgewählte Rechtsgebiete spezialisiert. Diese Spezialisierungen ergänzen sich im Team zu einer umfassenden Beratungskompetenz für Unternehmen als auch Privatpersonen.

Arbeitsrecht

Aufgrund der hohen finanziellen und persönlichen Abhängigkeit vom Arbeitsplatz werden die Grenzen von Recht und Gesetz oft überschritten. Mobbing, ungerechtfertigte Kündigung, unbezahlte Mehrleistungen stehen auf der Tagesordnung.

Im Arbeitsrecht geht es daher selten nur um objektive Fakten, sondern sind häufig Emotionen Auslöser von Fehltaten. Für Betroffene und Geschädigte kommt es in dieser angespannten emotionalen Situation darauf an, schnell zu handeln, aber dabei keine Fehler zu begehen.

Dienstgeber sehen sich regelmäßig mit erfolgversprechenden Kündigungsanfechtungen konfrontiert, da unnötige Fehler im Zusammenhang mit der Auflösung von Dienstverhältnissen passieren. Der Ausspruch einer Entlassung oder Kündigung entbehrt dagegen oftmals jeglicher Grundlage. Dennoch kommt es zur Trennung, oft auch zur sofortigen Dienstfreistellung.

Eine berufliche Neuorientierung gestaltet sich aufgrund der vorherrschenden Situation auf dem Arbeitsmarkt oftmals schwierig. Die Durchsetzung der Weiterbeschäftigung oder aber die Erzielung einer Abfindung haben daher Priorität. Die Sperre beim Arbeitslosengeld sowie der Verlust erheblicher Entgeltansprüche sind überdies oft erst zu spät wahrgenommene Folgen einer Entlassung.

In diesen Situationen bedürfen daher sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer professioneller arbeitsrechtlicher Beratung, um Ihre jeweiligen Rechte zu sichern und durchzusetzen. Die unzähligen Paragraphenwerke des Arbeitsrechts sind schwer zu durchschauen. Laufende Änderungen sorgen zusätzlich für Unsicherheit. Es spricht darum vieles dafür, in arbeitsrechtlichen Fragen frühzeitig juristischen Rat einzuholen.

Wir erstellen und prüfen für Sie Arbeitsverträge, beraten und/oder vertreten Sie im Zusammenhang mit der Begründung, Änderung oder Auflösung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, wir vertreten Sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten und vieles mehr. Wir verfügen über umfassende und jahrelange Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und bieten Ihnen fachkundige Beratungsleistungen zu sämtlichen Aspekten des Arbeitsrechts.


Baurecht und Liegenschaftsverkehr

Sie haben gerade Ihre Wohnung renovieren lassen, oder vor, ein Haus zu bauen? Bau- und Werkvertragsrecht sind in den letzten Jahren immer komplizierter geworden und für Laien kaum mehr durchschaubar. Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieben und Bauherren stehen auf der Tagesordnung. Deshalb müssen beide Parteien wissen, auf welcher rechtlichen Basis sie sich bewegen.

Ein fundierter Bauvertrag sollte möglichst viele Eventualitäten regeln. Bin ich vor Forderungsausfällen geschützt? Gibt es wechselseitige Sicherheitsleistungen? Wer trägt die Kosten für ein Privatgutachten bei möglichen Mängeln? Wie habe ich bei allfälligen Mängeln vorzugehen?

Wir entwickeln und prüfen für Sie Bauverträge, unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte während der Bauphase, setzen Ihre Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Vertragsstrafe und Fertigstellung des Bauvorhabens durch und vertreten Sie in zivilgerichtlichen Verfahren vor den Bezirks- und Landesgerichten.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Veräußerung von Liegenschaften an. Das gesamte Verfahren, von der Vertragserstellung, über die treuhändige Abwicklung, bis zur Veranlassung der Verbücherung im Grundbuch übernehmen wir sehr gerne für Sie.

Unser Leistungsangebot umfasst die Beratung und Betreuung von Liegenschaftseigentümern und/oder Liegenschaftserwerbern bei der Ausarbeitung und Erstellung von Kauf-, Übergabs- und Schenkungs- sowie Dienstbarkeitsverträgen. Weiters unterstützen wir Sie bei der Begründung von Wohnungseigentum sowie der Herstellung der Lastenfreiheit von Liegenschaften und Grundbuchskörpern.

Um die Abwicklung von Liegenschaftskäufen so sicher wie möglich zu gestalten, bietet die Rechts­anwaltskammer den Dienst der Treuhandabwicklung an. Vertragliche Treuhandschaften werden sohin nach dem Statut des anwaltlichen Treuhandbuches der steiermärkischen Rechtsanwaltskammer abgewickelt. Dies bedeutet für Sie einen besonderen Schutz und ist mit keinem finanziellen Mehraufwand verbunden.


Ehe- und Familienrecht

Die meisten Menschen kommen mit dem Familienrecht häufiger im Leben in Berührung. Es umfasst ein breites Spektrum – von der Eheschließung bis hin zur Trennung, von der Geburt oder Adoption eines Kindes bis zu Sorgerechts- und Unterhaltsregelungen.

Fehlende oder unklare Vereinbarungen können später für Streit sorgen, der emotional und finanziell sehr belastend sein kann. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dies zu verhindern, auch wenn es schon zu spät scheint. Die Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten ist dabei regelmäßig von einem besonderen und intensiven Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Rechtsanwalt geprägt. Sie haben einen Anspruch darauf, über alle anstehenden Fragen umfassend und frühzeitig aufgeklärt zu werden.

Ein Ehevertrag gilt als unromantisch. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ein Ehevertrag die besten Chancen dafür bietet, künftig weniger streiten zu müssen und Gewissheit darüber zu haben, was ein Paar im Falle einer Scheidung erwartet.

Ein Ehevertrag muss dabei gar nicht vor der Hochzeit abgeschlossen werden; er kann zu jedem Zeitpunkt einer Ehe vereinbart werden. Gerne stehen wir Ihnen bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Überprüfung bestehender Eheverträge bei.

Ist bereits eine Trennung oder Scheidung beschlossen, beraten und vertreten wir Sie bei allen diesbezüglichen Angelegenheiten, wie bei der Obsorgeregelung oder der Durchsetzung finanzieller und materieller Ansprüche.

Wir sind darum bemüht, rasche außergerichtliche Einigungen zu erzielen, auch wenn ein sachliches Gespräch nicht mehr möglich scheint. Lässt sich die Hinzuziehung des Gerichts nicht vermeiden, vertreten wir Sie dort mit vollem Einsatz.

Unsere Schwerpunkte im Familienrecht sind unter anderem:

  • Beratung im Falle der Trennung und Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung im Falle der Ehescheidung und Ausarbeitung von Scheidungsfolgen­vereinbarungen
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Sorgerechtsregelungen
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen und Besuchsrecht
  • Beratung und Vertretung bei Vermögensauseinandersetzungen
  • Prozessführung
  • Erstellen von Eheverträgen

Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung

Die unterschiedlichsten Gründe können dazu führen, dass Unternehmen oder auch Privatpersonen überschuldet oder zahlungsunfähig sind. Die Bestimmungen der Insolvenzordnung und des Strafgesetzbuches verpflichten den Schuldner zur laufenden Evaluierung der wirtschaftlichen Situation und zur Einleitung eines entsprechenden Verfahrens, falls die Insolvenzsituation nicht kurzfristig behebbar ist. Überdies droht Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern bei nicht rechtzeitiger Reaktion eine persönliche Haftung für die Gesellschaftsschulden.

Bei der Unternehmensinsolvenz wurde durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 das Konkurs- und Ausgleichsverfahren zu einem einheitlichen Insolvenzverfahren zusammengefasst. In diesem Verfahren gibt es neben dem Konkursverfahren ein gegenüber dem Ausgleichsverfahren attraktiveres Sanierungsverfahren, das mit oder ohne Eigenverwaltung des Unternehmers ausgestaltet sein kann. Nach wie vor besteht aber auch die Möglichkeit einen Sanierungsplan (vormals Zwangsausgleich) vorzulegen.

Für Privatpersonen bietet das sogenannte Schuldenregulierungsverfahren die Möglichkeit einer Schulden­befreiung auch gegen den Willen der Gläubiger, was in sonstigen Insolvenzverfahren nicht möglich ist. Wichtig ist dabei eine rasche Vorgehensweise, da bis zur Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens grundsätzlich die Exekutionen fortgesetzt werden und die Zinsen weiterlaufen, was wiederum erhebliche Kosten verursacht. Aufgrund unserer Erfahrungen im Insolvenzrecht beraten und vertreten wir Sie, um Ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Im Bereich Insolvenzrecht bieten wir insbesondere nachfolgende Leistungen an:

  • Begleitung und Abwicklung von außergerichtlichen Sanierungen für Unternehmer und Private
  • Vorbereitung und Begleitung bei gerichtlichen Sanierungen (Konkurs-, Sanierungs- und Schulden­regulierungsverfahren)
  • Durchsetzung von Gläubigeransprüchen (Masseforderungen, Insolvenzforderungen, Absonderungs- und Aussonderungsansprüche, Anfechtungen)
  • Beratung zu Haftungsfragen und Strafrechtsproblemen

Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Das Schadenersatzrecht regelt, wann ein Geschädigter bei ihm eingetretene Schäden von einem anderen ersetzt bekommt und spielt im Gerichtsalltag eine sehr wichtige Rolle; dies in den unterschiedlichsten Zusammenhängen: Verkehrsunfälle, vorsätzliche Körperverletzungen, fehler­hafte Arztbehandlungen, mangelhafte Leistungen von Vertragspartnern und vieles mehr.

Zweck des Schadenersatzrechts ist es vor allem dem Geschädigten einen Ausgleich für den erlittenen Schaden zu verschaffen. Unter Gewährleistung versteht man die verschuldensunabhängige Haftung des Veräußerers einer Sache für Mängel.

Die Aufgabe des Gewährleistungsrechts ist es, den ursprünglich gewollten Zustand wieder­herzustellen. Es soll dabei entweder der Mangel beseitigt werden, oder die Gegenleistung soll angepasst werden.

Damit Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können, müssen sie rechtzeitig (gerichtlich) geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche verjähren ab dem Zeitpunkt der Übergabe binnen zwei Jahren bei beweglichen und binnen drei Jahren bei unbeweglichen Sachen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers geltend gemacht werden. Wenn Sie also geschädigt sind, handeln Sie möglichst zeitnah und lassen Sie sich anwaltlich beraten, damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren!

Wir beraten unter anderem zu folgenden Fragen:

  • Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Verträgen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund außervertraglichen Handelns (z.B.: Prospekthaftung, Verkehrsunfall, Wege­halterhaftung, Produkthaftung, Arzthaftung / Behandlungsfehler, etc.)

Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt ein sehr breites Rechtsgebiet dar, mit dem jeder Bürger irgendwann einmal in Kontakt kommt. Es umfasst sämtliche Fragen der Sozialversicherungen, wie der Unfallversicherung, der Pensionsversicherung, der Arbeitslosenversicherung aber auch der Regelungen zum Pfelgegeld, dem viel diskutierten Regress und vieles mehr.

Im Bereich des Sozialrechts sind dabei die laufenden Gesetzesänderungen für Laien kaum mehr zu durchblicken. Gerade die Invaliditätspension und die Berufsunfähigkeitspension wurden in der Vergangenheit mehrfach reformiert. Auch die Kriterien für den Zuspruch von Pflegeld haben sich geändert.

Auch wenn es sehr wünschenswert ist, dass sich die Politik darum bemüht für ältere Menschen die Möglichkeit zu schaffen, in Würde zu altern und dies vor allem zu Hause, stellen die Behördenwege und die Durchsetzung von Ansprüchen oft schwierige und unüberwindbare Hürden dar.

Pflegebedürftige und insbesondere Pflegende sind dabei oftmals mit der persönlichen Situation überfordert und scheuen die Auseinandersetzung mit Behörden und insbesondere den Gang vor Gericht. Auch die Wiedereinführung des Pflegeregresses hat zu sehr viel Verunsicherung bei Betroffenen geführt. Da in vielen Fällen jedoch Fristen laufen und eine Anspruchsdurchsetzung sohin eines zeitnahen Einschreitens bedarf, ist es jedenfalls ratsam, frühzeitig die möglichen Ansprüche und die rechtliche Situation prüfen zu lassen.

Wir stehen Ihnen zur Beurteilung Ihrer Möglichkeiten zum Pensionsantritt, der Ansprüche auf Pflegegeld, der Prüfung der Richtigkeit von Beitragsvorschreibungen der Sozialversicherung sowie jeglicher Bescheide gerne mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie im Falle einer erforderlichen gerichtlichen Durchsetzung durch das gesamte Verfahren.


Strafrecht

Für Beschuldigte ist es von besonderer Bedeutung, frühzeitig einen Verteidiger beizuziehen, um insbesondere im Ermittlungsverfahren den Grundstein für eine optimale Verteidigung zu legen. In den meisten Fällen wird erst unmittelbar vor einer Hauptverhandlung ein Rechtsanwalt beigezogen, wodurch jedoch der Beschuldigte Gefahr läuft, in der heiklen Phase eines Ermittlungsverfahrens unbehebbare Fehler zu begehen.

So ist speziell die erste Aussage vor einer Behörde oder vor Gericht entscheidend. Diese Aussage sollte daher gut überlegt sein und sollte ein Beschuldigter vor seiner Aussage sein Recht, einen Rechtsanwalt beizuziehen, unbedingt nützen.

Opfer und Privatbeteiligte können sich einem Strafverfahren anschließen und haben dort besondere Rechte. Insbesondere besteht die Möglichkeit im Strafverfahren unmittelbar einen Ersatzanspruch für die erlittenen Schäden durchzusetzen, wozu jedoch eine ausreichende Darstellung des Schadens und dessen Bezifferung unbedingt erforderlich ist, andernfalls der Anspruch erneut in einem eigenen Zivilverfahren geltend gemacht werden muss. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren bietet insbesondere für Geschädigte, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, die Möglichkeit, das Prozess­kostenrisiko eines Zivilverfahrens zu vermeiden.

Strafverfahren bringen in jedem Fall für alle Beteiligten meist sehr unangenehme Erfahrungen mit sich, weshalb wir Ihnen in dieser besonders heiklen Situation gerne als Verteidiger oder Privat­beteiligtenvertreter zur Seite stehen.


Vertrags- und Versicherungsrecht

Wir erstellen und prüfen für Sie jederart von Verträgen im Zusammenhang mit dem Geschäfts- und Wirtschaftsleben. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Unternehmensgründung, beim Geschäftsabschluss, bei der Erstellung komplexer Kaufverträge und vielem anderen mehr. Auch bei Streitigkeiten aus bestehenden Verträgen stehen wir Ihnen sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Versicherungsverträge stellen regelmäßig nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen eine besondere Herausforderung dar. Eine erfolgreiche Durchsetzung der tatsächlichen Ansprüche gegen­über Versicherungen ist ohne entsprechende juristische Unterstützung kaum zu bewerkstelligen.
Eine fundierte Anspruchsprüfung durch einen Rechtsbeistand ist sohin essentiell, um sich über bestehende Ansprüche überhaupt klar zu werden, die es in einem weiteren Schritt außer­gerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen gilt.

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der Anspruchsabwicklung mit verschiedensten Versicherungen und bieten Ihnen jede Unterstützung die Sie brauchen.


Wohnungseigentums- und Mietrecht

Sie sind Mieter, Vermieter oder Eigentümer? Dann wurden Sie sicher bereits des Öfteren mit Fragen und Problemstellungen aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht konfrontiert. Wenn Sie sich fragen, wie man aus einem Mietvertrag aussteigen kann, wann eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind, wer Erhaltungsarbeiten bezahlt, wann und wie Betriebskosten abzurechnen sind, dann sind wir genau die richtigen Ansprechpartner für Sie!

Wir beraten Sie aber nicht nur bei etwaigen Rechtsfragen, gerne unterstützen wir Sie auch bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Einige unserer Schwerpunkte im Miet- und Wohnrecht sind:

  • Gestaltung von diversen Verträgen
  • Mietzins- und Räumungsklagen gegen säumige Mieter
  • Aufkündigung von Mietverträgen
  • Gerichtliche Vertretung in allen miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten
  • Miet- und Betriebskostenminderung/-erhöhung und Prüfung der Jahresabrechnung
  • Beratung und Unterstützung bei Streitigkeiten zwischen mehreren Wohnungseigentümern oder zwischen Vermietern und Mietern
  • Einmahnung von offenen Mietzinsen und Betriebskosten